Corona

Aktuelle Corona-Regelungen

Wir möchten Sie bitten, sich an diese Vorgaben zu halten, damit wir den Spielbetrieb sicher durchführen und vor allem Dingen aufrechterhalten können. 

Es gilt auch weiterhin das Motto: „Kommen  –  Abstand wahren  –  Spielen  –  Gehen“.

Nachfolgend erhaltet Ihr eine uns vom Badischen Tennisverband zur Verfügung gestellte Übersicht über die aktuellen Regelungen zum Betreiben des Tennissports in Abhängigkeit vom aktuellen Inzidenzwert.

Den aktuellen Inzidenzwert für Baden-Baden findet Ihr immer aktuell unter:

https://www.baden-baden.de/stadtportrait/aktuelles/themen/coronavirus/corona-aktuell/

Inzidenz unter 50 – Max. 10 Personen / Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben / Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen / Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden. Ausnahme: Einzelnutzung WCs.


Inzidenz unter 100 – Max. 5 Personen aus 2 Haushalten / Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben / Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen / Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden. Ausnahme: Einzelnutzung WCs.


Inzidenz über 100 – Nur kontaktlose Sportausübung (kein Doppel) alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts / Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden / Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden. Ausnahme: Einzelnutzung WCs.